Freitag, 24.11.2006 | 12:27 Uhr
Autor: andreaffm
Hier vermeldete ich vor einiger Zeit, daß die Tageszeitungen FAZ und SZ gegen den Perlentaucher geklagt haben. Der Perlentaucher faßt Buchrezensionen der beiden Zeitungen nicht nur zusammen und veröffentlicht sie auf seiner Website perlentaucher.de, er gibt diese Kurzfassungen auch an Dritte weiter – im konkreten Fall an buecher.de.
Wie der Perlentaucher heute hier und ausführlicher mit Presseschau hier vermeldet, ist die Klage vom Frankfurter Landgericht abgewiesen worden. Begründung: „Eingriffe in die urheberrechtlichen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte … scheitern bereits daran, dass es an einer 1:1-Dokumentation von Textauszügen fehlt. Übernommen werden allenfalls sehr kleine Teile der Originalkritiken wie einzelne Wörter, Sätze oder Satzteile, bei denen der Urheberrechtsschutz grundsätzlich daran scheitert, dass sie nicht ausreichend Raum für die Entfaltung von Individualität bieten.“ Und: „Soweit in den entsprechenden Perlentaucher-Notizen zur Illustration einzelne, besonders markante Redewendungen der Vorlagen wörtlich übernommen werden, wird dies den Leser zusätzlich anregen, sich mit der Originalkritik zu befassen, um dort die Bewertung des rezensierten Buches durch den Verfasser der Originalrezension in vollem Umfang nachzulesen.“
Den kompletten Urteilstext gibt es hier.
Die FAZ ist ziemlich verschnupft und meldet: Urheber ohne Rechte. Auch die SZ ist vertändlicherweise unbegeistert. In der Online-Zeit schreibt Götz Hamann: Zugleich ist der Sieg von Perlentaucher.de aber auch ein wiederholter Beleg für die Trägheit der traditionellen Medien im Internet. Auf die Idee, dass ein Leser neben seiner Lieblingszeitung vielleicht ein „Best-of“ nutzen würde und sich daraus sogar ein neues Geschäft machen ließe, sind sie offenbar nicht früh genug selbst gekommen.
Ob die beiden Kläger in Berufung gehen, ist noch nicht entschieden.
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