Mittwoch, 08.08.2007 | 11:34 Uhr
Autor: Regula Erni
Oder und besser gesagt auf dessen Roman-Trilogie „Neuromancer“. Georg Klein kommt darin auch auf die theologischen Abgründe dieser noch auf Schreibmaschine erdachten Cyberspace-Vision zu sprechen:
Wozu sind all die Maschinen, diejenigen, die wir bereits besitzen, und diejenigen, von denen wir noch träumen, letztlich gut? Das erste Gerät, das in William Gibsons legendärem Science-Fiction-Roman «Neuromancer» beschrieben wird, ist der künstliche Arm eines Barkeepers: «Es war eine russische Militärprothese, ein Greifer mit sieben Funktionen, rückkopplungsgesteuert und eingegossen in schmuddeliges, pinkfarbenes Plastik.»
Gemessen an dem, was künstliche Gliedmassen gegenwärtig leisten können, ist der falsche Arm, den Gibson seinen Lesern im Jahre 1984 als zukünftig vorstellt, weiterhin von einer beeindruckend futuristischen Brauchbarkeit. Seine literarische Wirkung ergibt sich allerdings vor allem aus einem erzählerischen Trick: Der maschinelle Körperteil wird in dem Augenblick, in dem die Handlung einsetzt, als ein Oldtimer der «Bioelektronik», als ein antiquiertes Überbleibsel vergangener Zeiten präsentiert.
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Tags: Cyberspace, Literatur, Science Fiction, William Gisbson
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08.08.2007 um 12:51 Uhr
Dass es sowas wie ein Urheber-Recht gibt, ist aber bekannt, ja?
Meine Frage zielt weniger auf den hier vorhandenen Beitrag, als vielmehr auf die verlinkte Quelle. Aber auch das Zitat und die Verlinkung hier dürften nicht ganz »okay« sein!
08.08.2007 um 13:46 Uhr
Die Quelle ist erwähnt und im erwähnten Beitrag noch einmal erwähnt. Zu viele NZZ-Artikel verschwanden in der Vergangenheit sang und klanglos. Möglich, dass das mit dem geänderten WebKonzept nicht mehr der Fall ist.
08.08.2007 um 13:56 Uhr
Nun ja, wenn jemand ungefragt Artikel von mir 100% zitiert, schicke ich schon mal ne Rechnung.
Das Zitat hier ist etwas lang in Relation zum teaser 🙂
Was du in deinem Blog machst… ist deine Sache 😉
Ggf. magst du selbst etwas kürzen hier? (Oder den Kommentarteil ausbauen, was noch besser wäre 😉 )
08.08.2007 um 14:08 Uhr
Nennung der Quelle versteht sich von selbst und ist — wie Oliver auch schon gesagt hat — nicht das Problem. Das Problem liegt hier vielmehr in der Übernahme des kompletten Textes, anstatt aus ihm einen Auszug zu zitieren.
Was die NZZ oder der Autor mit ihren Netz-Texten machen, ist nun ganz deren Sache. Du kannst Dich da nicht einfach zum »Rächer der Enterbten« aufschwingen, zumindest nicht legal.
Viel Spaß beim Zahlen der Abmahnungsgebühren. 😉
08.08.2007 um 14:23 Uhr
OG, Art ist gekürzt – Kommentarbereich wird ausgebaut – morgen 🙂
06.03.2008 um 7:05 Uhr
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